Was darf nicht eingelagert werden?

Verderbliche Nahrungsmittel oder sonstige verderbliche Waren bzw. Lebewesen (egal welcher Art), leicht entflammbare Materialien/Stoffe, Waffen, Sprengstoffe oder andere explosive Stoffe (egal welcher Art) sowie Drogen, Suchtgifte, Chemikalien und radioaktive Materialien, toxische Abfallstoffe, Sondermüll (egal welcher Art) oder andere gefährliche Materialien und Materialien, die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen könnten.

Wie wird der Mietpreis berechnet?

Die Miete Ihrer Lagereinheit ist ein Fixpreis pro 4 Wochen Mietdauer. Es gibt keine versteckten Gebühren oder Nebenkosten für die Lagerung.

Für vorsteuerabzugsfähige Gewerbekunden versteht sich die Miete exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Höhe der Miete richtet sich nach der Art und Größe Ihrer Lagereinheit sowie der gewünschten Mietdauer.

Falls Sie Interesse an einem spezifischen Preis oder Angebot haben, können Sie uns gerne unter der Telefonnummer 02541/7378903 oder per email (lager@adresse-merken.de) kontaktieren.

Zusätzlich zur Miete fällt bei der Einmietung eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten an. Diese Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Abteils (nach Beendigung des Mietverhältnisses) natürlich vollständig rückerstattet.

 

Bei den kleineren Mieteinheiten, welche von uns eingelagert werden (Europaletten, Gitterboxen, Rollcontainer etc.) ist in diesem Mietpreis max. drei mal die Bereitstellung der Lagereinheit inklusive. Jede weitere Bereitstellung wird kostenpflichtig durchgeführt.

 

Bei den Langzeitmieten über einem Jahr sind vier Bereitstellungen pro Jahr inklusive.

Wie bestimme ich meinen Raumbedarf?

Die meisten Kunden unterschätzen ihren benötigten Raumbedarf. Deshalb raten wir unseren Kunden, den tatsächlichen Raumbedarf mit Hilfe unseres erfahrenen Personals im Rahmen eines Gesprächs zu bestimmen, denn dadurch lässt sich u.U. Geld sparen.

 

Wer es genau haben möchte, sollte eine Tabelle aufstellen, in welcher alle (zumindest die größeren) Gegenstände mit Ihrem Netto-Volumen (Gesamtlänge x Gesamtbreite x Gesamthöhe) erfasst werden. Dieses Volumen sollten Sie mal Faktor 1,5 nehmen um in etwa den benötigten Gesamtbedarf zu ermitteln.

Für Umzugskunden gilt die Daumenregel: Ein Zehntel der Wohnungsfläche wird als Lagerfläche für den Wohnungsinhalt benötigt.

 

Zu guter Letzt hängt aber auch sehr viel von den zu verstauenden Gegenständen und natürlich auch dem Geschick des einzelnen Kunden ab.

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